In unserer Region werden Kurse angeboten:
https://www.kefb.de/kurse/familie-generationen/kategorie/Partnerschaft+und+Ehe/1622
Generell ist es gut, sich rund ein Jahr im Voraus wegen kirchenrechtlicher Fragen mit uns in Verbindung zu setzen. Die erste Anfrage geht an eines unserer Pfarrbüros. Unsere Pfarrsekretärinnen sprechen erste Fragen mit Ihnen ab und erklären Ihnen die nächsten Schritte. Ist der Wunschtermin möglich? Gibt es bei einem der Partner eine Vor-Ehe?
Sobald der Termin von uns bestätigt ist, folgt ein Gespräch mit einem Priester.
Wichtig ist, dass mindestens einer der Ehepartner katholisch getauft ist. Auch, wenn eine bzw. einer von Ihnen aus der Kirche ausgetreten ist, können Sie kirchlich heiraten, denn das Sakrament der Taufe bleibt auch nach einem Austritt gültig.
Bei der kirchlichen Trauung müssen zwei Trauzeugen anwesend sein. Die beiden müssen nicht katholisch sein.
Eine Bestätigung vom Standesamt, dass die Trauung angemeldet ist (diese wird vom Standesamt ausgestellt) und die Heiratsurkunde, sobald Sie standesamtlich getraut sind.
Ihre Personalausweise und Taufbescheinigungen (das ist nicht die Geburtsurkunde!). Die Taufbescheinigungen dürfen nicht älter als sechs Monate sein. Die jeweilige Kirchengemeinde, in der Sie getauft wurden, stellt diese Bescheinigung auf Nachfrage aus.
Wenn Sie nicht in Ihrer Heimatgemeinde heiraten möchten, stellt Ihr Pfarrer eine Überweisung an eine andere Gemeinde aus.
In unserer Region werden Kurse angeboten:
https://www.kefb.de/kurse/familie-generationen/kategorie/Partnerschaft+und+Ehe/1622